Was wird gefördert?
- Investitionen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
- Erweiterungen (auch Standortverlagerungen), Rationalisierungen, Modernisierungen, Umstellungen des Produktionsverfahrens oder der Produktpalette
- Betriebsmittel und Warenlager
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, auch Übernahmen und tätige Beteiligungen
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet sowie freiberuflich Tätige
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von 10 Mio. Euro pro Vorhaben. Wenn das Vorhaben eine besondere förderpolitische Bedeutung für das Land Nordrhein-Westfalen hat, kann der Betrag im Einzelfall überschritten werden.
Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die NRW.BANK Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Optional ist die Beantragung einer 50%-igen Haftungsfreistellung für die Hausbank, alternativ auch eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW, möglich.
- Bis zu 20 Jahre Zinsbindung möglich.
- Finanzierung von Vorhaben mit Auslandsbezug möglich.