Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionsdarlehen zu diesen Zwecken:
- Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz
- Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte
- Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. bei altersbedingten Unternehmensnachfolgen)
- Übernahme eines Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung
- Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital von 10% nicht unterschritten ist
Auch Betriebsmittel werden finanziert. Dazu zählen:
- Finanzierung von Umlaufvermögen des Unternehmens, beispielsweise Material, Rohstoffe und sonstige betriebliche Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes
- zusätzlicher bzw. erhöhter Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung
Wer wird gefördert?
- Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Existenzgründer:innen (natürliche Personen)
- Angehörige der Freien Berufe
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit Tilgungszuschuss von bis zu 10% der Darlehenssumme. Der Tilgungszuschuss setzt sich zusammen aus einem Basissatz von 5 % plus optionalen Zuschlägen je nach Vorhaben:
Zuschläge für allgemeine Investitionsvorhaben
- 2 % zur Existenzgründung
- 2 % zur Unternehmensnachfolge
- 2 % zur Neuansiedlung
- 2 % im ländlichen Raum
- 2 % mit Tarifbindung oder tarifgleicher Entlohnung
- 2 % mit Beitrag zur Nachhaltigkeit
oder Zuschläge für Digitalisierungsvorhaben
- 2 % zur Digitalisierung
- 2 % im ländlichen Raum
- 2 % mit Tarifbindung oder tarifgleicher Entlohnung
- 2 % mit Beitrag zur Nachhaltigkeit
Der Tilgungszuschuss wird laufzeitverkürzend verrechnet.
Gut zu wissen
- Kreditbetrag: mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 5 Mio. EUR je Vorhaben
- Laufzeit 4 bis 20 Jahre, davon max. 3 Jahre tilgungsfrei (bei Betriebsmittelfinanzierung nur eine Laufzeit bis zu 3 Jahren)
- 20-jährige Zinsbindung
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat, beginnend 9 Monate nach dem Datum der Zusage
- Beihilferelevant (De-minimis oder AGVO)