Was wird gefördert?
Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 % (Energiekredit) oder mindestens 30 % (Energiekredit Plus) erzielen, beispielsweise in den Bereichen:
- Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
- Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
- Elektrische Antriebe/Pumpen
- Prozesswärme
- Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
- Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)
- Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Modernisierungsinvestitionen müssen zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von mindestens 10 % gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre führen. Bei Änderung der Produktionskapazität muss die Berechnung bezogen auf die Kapazität vor Durchführung der Maßnahme erfolgen. Bei Neuinvestitionen ist eine spezifische Endenergieeinsparung von mindestens 10 % gegenüber dem Branchendurchschnitt zu erreichen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern sind:
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Freiberufler
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.
Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die LfA Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfeobergrenzen durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Die Berechnung der Einsparung durch die Investitionsmaßnahme kann bei der Antragsstellung durch Sie, beispielsweise über Herstellernachweise und Produktdatenblätter, erfolgen. Ein Energieberater muss nicht eingebunden werden.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.